JuKuWe e.V.: Träger der freien Jugendhilfe

Der Kreis Borken bescheinigt der Jugendkulturwerkstatt Stadtlohn e.V. die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß §75 SGB VIII in Verbindung mit §25 AG KJHG.

Darüber hinaus ist die Jugendkulturwerkstatt berechtigt, Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigung) auszustellen.